Als Ergebnis des Föderalismus wurde jedem Bundesland freigestellt, wie es das Gesetz zum Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit ausgestaltet. Gerade an den Landesgrenzen, wie zum Beispiel im Ulm – Neu-Ulm kann es hierdurch zu der Situation kommen, dass 50 Meter weiter erlaubt ist, was hier verboten ist.
Nichtraucherschutz
Im Februar 2011 hat das Bundesarbeitsministerium erklärt, dass ein bundesweites Gesetz zum Nichtraucherschutz in Planung ist, welches das Rauchen in öffentlichen Räumen regeln soll. Beabsichtigt ist ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in Behörden, Hochschulen, Krankenhäusern, Flughäfen und im gesamten gastronomischen Bereich.
Am 30.07.2008 hat das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in Einraumkneipen in Baden Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt.
Nach dem Urteil ist bis zur Schaffung einer Neuregelung – spätestens Ende 2009 – das Verbot in Lokalen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und nur einem Raum aufgehoben, wenn Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Außerdem muss am Eingang eine klare Kennzeichnung als Raucherlokal erfolgen.
Die Richter haben betont, dass ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig ist.
Die Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Länder wurden inzwischen der Rechtslage aufgrund des Urteil des BVG angepasst.
Das von der EU zeitweise forcierte generelle EU-weite Rauchverbot in öffentlichen Räumen scheint vom Tisch zu sein. Ende November 2009 hat das EU-Parlament, nachdem diese Forderung keine Mehrzeit fane, eine Empfehlung an die Mitgliedsländer herausgegeben, ein „umfassendes Rauchverbot“ in allen geschlossenen Arbeitsstätten, einschließlich Gaststätten und Kneipen, zu erlassen.
Auf diesen Seiten haben Sie die Möglichkeit, die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern miteinander zu vergleichen. Da es noch wenig Rechtsprechung zu den Gesetzen gibt, ist davon auszugehen, dass noch die eine oder andere Nachbesserung an den Nichtraucherschutzgesetzen erfolgen wird; siehe auch das Urteil des BVG zu den Einraumkneipen. Bitte beachten Sie den jeweils beim Gesetz angegebenen Verkündungszeitpunkt.
Das größte Interesse dürfte wohl die gastronomische Lage treffen; deswegen erhalten Sie oberhalb des jeweiligen Gesetzestextes eine Kurzzusammenfassung der Situation in der Gastronomie.
Ergänzend finden Sie einen Überblick über die Rechtslage zum Nichtraucherschutz (Smoking ban) in anderen Staaten in Europa.
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